![]() |
|
||
2. Was man unter Benachteiligung versteht
Benachteiligung wird mit dem Begriff der Diskriminierung synonym verwendet und ist das Zufügen von Nachteilen z.B. aufgrund des Geschlechtes. Das Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechtes ist in Art. 3 II Grundgesetz verankert. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27.10.1994 wurde ein neuer Satz 2 in Art. 3 II GG eingefügt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Ziel der Vorschrift ist die Herstellung von Gleichberechtigung in der Realität. Auf verfassungsrechtlicher Ebene wird anerkannt, dass derzeit Nachteile für Frauen in der sozialen Wirklichkeit bestehen, die es zu beseitigen gilt. Das Ziel, auf welches der Staat hierbei verpflichtet wird, ist Gleichheit. Diskutiert wird dies vor allem in der Gegenüberstellung von Chancengleichheit und Ergebnisgleichheit[2].
[2] Vgl. http://lms.hu-berlin.de/cgi-bin/glossar_recht.pl?Benachteiligung
[3] Vgl. Duden Band 5, Fremdwörterbuch, Mannheim 1982, S.190 |
|||
Inhalt
|